Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AHC GmbH – Küchenbau
Die individuellen Angebote und Leistungsbeschreibungen der AHC GmbH gehen diesen AGB vor.
Diese Bedingungen gelten als grundsätzliche Regelung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Grundlage des Werkvertrages ist das Schweizerische Obligationenrecht (Werkvertrag).
Situativ können zusätzlich SIA-Normen wie SIA 118 sowie weitere branchenspezifische Normen vereinbart werden.
1. Projektierung und Planung
Entwurfs- und Projektierungsplanung
Für Entwurfs-, Planungs- und Projektierungsarbeiten gelten separate Leistungshonorare gemäss Planungs- und Projektierungsvertrag.
Dazu gehören insbesondere:
Statikberechnungen
Elektro-, Sanitär- und Haustechnikplanung
Lüftungs- und Klimaplanung
Sicherheits- und Brandschutzplanung
Einbauküchenplanung
Innenarchitektur und Raumgestaltung
Möbel- und Einrichtungsgestaltung
Detailprojekte, Visualisierungen und technische Ausführungsplanungen gelten nicht als kostenlose Offertleistungen und werden nach Aufwand verrechnet.
Urheberrechte
Sämtliche Angebote, Zeichnungen, Muster, Visualisierungen und Offertunterlagen bleiben Eigentum der AHC GmbH und dürfen Dritten nicht weitergegeben werden.
Eine unberechtigte Verwendung oder Weitergabe berechtigt die AHC GmbH zu einem pauschalen Schadenersatz in Höhe des entsprechenden Planungshonorars.
2. Werkvertrag und Bestellung
Die Bestellung sowie alle zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vorhandenen Informationen bilden die verbindliche Grundlage des Werkvertrtrages.
Dazu gehören insbesondere:
Offerte
Auftragsbestätigung
Werkvertrag
Termin- und Bauplanung
Nachträge
Nachbestellungen
mündlich bestätigte Ergänzungen
Änderungen nach Auftragserteilung können Terminverschiebungen sowie Mehrkosten verursachen und werden separat verrechnet.
Zusätzliche Arbeiten, Regiearbeiten, Unterbrüche sowie Etappierungen werden nach Aufwand verrechnet.
3. Preise und Zahlungskonditionen
Preisgrundlagen
Die Preisberechnung erfolgt je nach Projekt als:
Einheitspreis
Abrechnungspreis
Regiepreis nach Aufwand
Nicht vereinbarte Zusatzleistungen werden auf Basis der ursprünglichen Kalkulation separat verrechnet.
Reisezeit gilt als normale Arbeitszeit und wird entsprechend verrechnet.
Zahlungskonditionen GESAMTPROJEKTE
Grundsätzlich gelten folgende Teilzahlungen:
50 % bei Auftragserteilung (Freigabe zur Ausführung)
45 % spätestens 30 Tage vor Montagebeginn
5 % nach Montage und Abnahme
Zahlungskonditionen TPB TECH
Grundsätzlich gelten folgende Teilzahlungen:
90 % bei Auftragserteilung (Freigabe zur Ausführung)
10 % nach Montage
Rechnungen sind innert 10 Tagen netto zahlbar.
Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 9 % auf den offenen Betrag erhoben.
Mängelrügen entbinden nicht von der Einhaltung der Zahlungsfrist.
Zahlungskonditionen Einzellösungen
Dies gilt insbesondere für Einzelartikel und Sonderbestellungen, unter anderem auch für Produkte der Foster S.p.A. sowie vergleichbare Lieferanten.
Grundsätzlich gelten folgende Teilzahlungen:
100 % Vorauszahlung vor Bestellung beziehungsweise Auslieferung der Ware
Rechnungen sind innert 10 Tagen netto zahlbar.
Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 9 % auf den offenen Betrag erhoben.
Mängelrügen entbinden nicht von der Einhaltung der Zahlungsfrist.
4. Ausführung und Montage
Inbegriffene Leistungen
Produktionsplanung nach Freigabe
Lieferung zum Bauobjekt
Baumontage (sofern vereinbart)
einmaliger Einbau
Grundbeschichtungen gemäss Vertragsumfang
Nicht inbegriffene Leistungen
zusätzliche Visualisierungen und Sonderberatungen
Schutz nach Einbau
Überzeit-, Nacht- und Sonntagsarbeiten
Gerüste, Kräne, Aufzüge
Elektro-, Sanitär- und Maurerarbeiten
Zusatzarbeiten infolge Bauverzögerungen
Anpassungsarbeiten aufgrund ungenauer Bauverhältnisse
Mehrwertsteuer (wird separat ausgewiesen)
Zusätzliche Leistungen werden separat verrechnet.
5. Baustellenvoraussetzungen
Die Bauherrschaft ist verantwortlich für:
freie Zufahrt zur Baustelle
geeignete Stromanschlüsse
abschliessbare Lagermöglichkeiten
trockene Materiallagerung
sichere Zugänge
Baukoordination und Terminplanung
allgemeine Baustellensicherheit
Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Voraussetzungen gehen zu Lasten des Bestellers.
6. Bauabnahme und Mängel
Nach Fertigstellung sind sämtliche Arbeiten sofort gemeinsam zu prüfen.
Mängel müssen innerhalb von 5 Tagen schriftlich gemeldet werden. Andernfalls gilt das Werk als genehmigt.
Mit der Abnahme oder Inbetriebnahme geht das Risiko auf den Besteller über.
Nachträgliche Schäden durch Dritte fallen nicht in die Haftung der AHC GmbH.
7. Garantie
Es gelten folgende Garantiedauern:
5 Jahre für fest montierte, unbewegliche Bauteile
2 Jahre für bewegliche Teile
Die Garantie beginnt ab Einbau bzw. Bauabnahme.
Keine Garantie besteht insbesondere bei:
Planungsfehlern der Bauherrschaft
fehlerhaften Vorgaben Dritter
falscher Nutzung
ungeeignetem Raumklima
zu hoher oder zu tiefer Luftfeuchtigkeit
unsachgemässer Behandlung
Schäden durch Dritte
Verbrauchsmaterialien wie Filter, Leuchtmittel etc.
8. Nutzung und Wartung
Die Bauherrschaft ist verantwortlich für:
sachgemässe Nutzung
korrekte Wartung
Einhaltung des empfohlenen Raumklimas
Reinigung gemäss Pflegeanleitung
Empfohlene relative Luftfeuchtigkeit:
30 % bis 70 %
Abweichungen können zu Materialveränderungen, insbesondere bei Holz, Naturstein und anderen Naturmaterialien führen und stellen keinen Mangel dar.
9. Eigentumsvorbehalt und Gerichtsstand
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der AHC GmbH.
Bei Zahlungsverzug ist die AHC GmbH berechtigt, Leistungen zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten.
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der AHC GmbH.