Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AHC GmbH – Küchenbau

Die individuellen Angebote und Leistungsbeschreibungen der AHC GmbH gehen diesen AGB vor.

Diese Bedingungen gelten als grundsätzliche Regelung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Grundlage des Werkvertrages ist das Schweizerische Obligationenrecht (Werkvertrag).

Situativ können zusätzlich SIA-Normen wie SIA 118 sowie weitere branchenspezifische Normen vereinbart werden.

1. Projektierung und Planung

Entwurfs- und Projektierungsplanung

Für Entwurfs-, Planungs- und Projektierungsarbeiten gelten separate Leistungshonorare gemäss Planungs- und Projektierungsvertrag.

Dazu gehören insbesondere:

  • Statikberechnungen

  • Elektro-, Sanitär- und Haustechnikplanung

  • Lüftungs- und Klimaplanung

  • Sicherheits- und Brandschutzplanung

  • Einbauküchenplanung

  • Innenarchitektur und Raumgestaltung

  • Möbel- und Einrichtungsgestaltung

Detailprojekte, Visualisierungen und technische Ausführungsplanungen gelten nicht als kostenlose Offertleistungen und werden nach Aufwand verrechnet.

Urheberrechte

Sämtliche Angebote, Zeichnungen, Muster, Visualisierungen und Offertunterlagen bleiben Eigentum der AHC GmbH und dürfen Dritten nicht weitergegeben werden.

Eine unberechtigte Verwendung oder Weitergabe berechtigt die AHC GmbH zu einem pauschalen Schadenersatz in Höhe des entsprechenden Planungshonorars.

2. Werkvertrag und Bestellung

Die Bestellung sowie alle zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vorhandenen Informationen bilden die verbindliche Grundlage des Werkvertrtrages.

Dazu gehören insbesondere:

  • Offerte

  • Auftragsbestätigung

  • Werkvertrag

  • Termin- und Bauplanung

  • Nachträge

  • Nachbestellungen

  • mündlich bestätigte Ergänzungen

Änderungen nach Auftragserteilung können Terminverschiebungen sowie Mehrkosten verursachen und werden separat verrechnet.

Zusätzliche Arbeiten, Regiearbeiten, Unterbrüche sowie Etappierungen werden nach Aufwand verrechnet.

3. Preise und Zahlungskonditionen

Preisgrundlagen

Die Preisberechnung erfolgt je nach Projekt als:

  • Einheitspreis

  • Abrechnungspreis

  • Regiepreis nach Aufwand

Nicht vereinbarte Zusatzleistungen werden auf Basis der ursprünglichen Kalkulation separat verrechnet.

Reisezeit gilt als normale Arbeitszeit und wird entsprechend verrechnet.

Zahlungskonditionen GESAMTPROJEKTE

Grundsätzlich gelten folgende Teilzahlungen:

  • 50 % bei Auftragserteilung (Freigabe zur Ausführung)

  • 45 % spätestens 30 Tage vor Montagebeginn

  • 5 % nach Montage und Abnahme

Zahlungskonditionen TPB TECH

Grundsätzlich gelten folgende Teilzahlungen:

  • 90 % bei Auftragserteilung (Freigabe zur Ausführung)

  • 10 % nach Montage

Rechnungen sind innert 10 Tagen netto zahlbar.

Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 9 % auf den offenen Betrag erhoben.

Mängelrügen entbinden nicht von der Einhaltung der Zahlungsfrist.

Zahlungskonditionen Einzellösungen

Dies gilt insbesondere für Einzelartikel und Sonderbestellungen, unter anderem auch für Produkte der Foster S.p.A. sowie vergleichbare Lieferanten.

Grundsätzlich gelten folgende Teilzahlungen:

  • 100 % Vorauszahlung vor Bestellung beziehungsweise Auslieferung der Ware

Rechnungen sind innert 10 Tagen netto zahlbar.

Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 9 % auf den offenen Betrag erhoben.

Mängelrügen entbinden nicht von der Einhaltung der Zahlungsfrist.

4. Ausführung und Montage

Inbegriffene Leistungen

  • Produktionsplanung nach Freigabe

  • Lieferung zum Bauobjekt

  • Baumontage (sofern vereinbart)

  • einmaliger Einbau

  • Grundbeschichtungen gemäss Vertragsumfang

Nicht inbegriffene Leistungen

  • zusätzliche Visualisierungen und Sonderberatungen

  • Schutz nach Einbau

  • Überzeit-, Nacht- und Sonntagsarbeiten

  • Gerüste, Kräne, Aufzüge

  • Elektro-, Sanitär- und Maurerarbeiten

  • Zusatzarbeiten infolge Bauverzögerungen

  • Anpassungsarbeiten aufgrund ungenauer Bauverhältnisse

  • Mehrwertsteuer (wird separat ausgewiesen)

Zusätzliche Leistungen werden separat verrechnet.

5. Baustellenvoraussetzungen

Die Bauherrschaft ist verantwortlich für:

  • freie Zufahrt zur Baustelle

  • geeignete Stromanschlüsse

  • abschliessbare Lagermöglichkeiten

  • trockene Materiallagerung

  • sichere Zugänge

  • Baukoordination und Terminplanung

  • allgemeine Baustellensicherheit

Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Voraussetzungen gehen zu Lasten des Bestellers.

6. Bauabnahme und Mängel

Nach Fertigstellung sind sämtliche Arbeiten sofort gemeinsam zu prüfen.

Mängel müssen innerhalb von 5 Tagen schriftlich gemeldet werden. Andernfalls gilt das Werk als genehmigt.

Mit der Abnahme oder Inbetriebnahme geht das Risiko auf den Besteller über.

Nachträgliche Schäden durch Dritte fallen nicht in die Haftung der AHC GmbH.

7. Garantie

Es gelten folgende Garantiedauern:

  • 5 Jahre für fest montierte, unbewegliche Bauteile

  • 2 Jahre für bewegliche Teile

Die Garantie beginnt ab Einbau bzw. Bauabnahme.

Keine Garantie besteht insbesondere bei:

  • Planungsfehlern der Bauherrschaft

  • fehlerhaften Vorgaben Dritter

  • falscher Nutzung

  • ungeeignetem Raumklima

  • zu hoher oder zu tiefer Luftfeuchtigkeit

  • unsachgemässer Behandlung

  • Schäden durch Dritte

  • Verbrauchsmaterialien wie Filter, Leuchtmittel etc.

8. Nutzung und Wartung

Die Bauherrschaft ist verantwortlich für:

  • sachgemässe Nutzung

  • korrekte Wartung

  • Einhaltung des empfohlenen Raumklimas

  • Reinigung gemäss Pflegeanleitung

Empfohlene relative Luftfeuchtigkeit:

30 % bis 70 %

Abweichungen können zu Materialveränderungen, insbesondere bei Holz, Naturstein und anderen Naturmaterialien führen und stellen keinen Mangel dar.

9. Eigentumsvorbehalt und Gerichtsstand

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der AHC GmbH.

Bei Zahlungsverzug ist die AHC GmbH berechtigt, Leistungen zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten.

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der AHC GmbH.